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Elektroschrott richtig entsorgen (Elektro- & Elektronikaltgeräte)

Sammelbehälter für Elektroschrott auf einem deutschen Wertstoffhof, gefüllt mit alten Fernsehern, Computern und Kleingeräten

Elektroschrott ist der am schnellsten wachsende Abfallstrom weltweit. In Deutschland fallen jährlich pro Person etwa 20 kg Elektroschrott an!

Die fachgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch essenziell für den Umweltschutz und die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe.

Recyclingpotential

80%

der Materialien können
recycelt werden

Wertstoffe pro Handy

250mg

Gold, Silber und
Seltene Erden

CO₂-Einsparung

3.5t

CO₂ pro Tonne
recycelter E-Schrott

Elektro- und Elektronikgeräte sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch wohin damit, wenn sie kaputt oder veraltet sind? Elektroschrott (korrekte Bezeichnung: Elektro- und Elektronik-Altgeräte, EAG) enthält einerseits wertvolle Rohstoffe wie Kupfer, Aluminium, Gold und seltene Erden, andererseits aber auch Schadstoffe wie Blei, Quecksilber, Cadmium oder FCKW (in alten Kühlgeräten).

Eine getrennte Sammlung ist daher gesetzlich vorgeschrieben (ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz) und essenziell, um die Wertstoffe zurückzugewinnen und die Schadstoffe umweltgerecht zu behandeln. Elektroschrott darf niemals in den Restmüll, den Gelben Sack/Tonne oder den Sperrmüll (Ausnahmen siehe unten)!

Was gehört alles zum Elektroschrott?

Grundsätzlich fallen alle Geräte, die für den Betrieb mit elektrischer Energie (Netzstrom, Batterie, Akku) ausgelegt sind, unter das ElektroG. Man unterscheidet grob sechs Gerätekategorien:

  • Wärmeüberträger: Kühlschränke, Gefriergeräte, Klimageräte, ölgefüllte Radiatoren.
  • Bildschirme, Monitore und Geräte mit Bildschirmen > 100 cm²: Fernseher, Monitore, Laptops, Tablets.
  • Lampen: LED- und Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren (Gasentladungslampen). Nicht: Glühbirnen, Halogenlampen (diese -> Restmüll).
  • Großgeräte (> 50 cm Kantenlänge): Waschmaschinen, Trockner, Herde, Geschirrspüler, große Drucker, große Werkzeuge, große Leuchten, E-Bikes (ohne Akku!), Nachtspeicheröfen (Vorsicht, oft Asbest -> Fachfirma!).
  • Kleingeräte (< 50 cm Kantenlänge): Staubsauger, Toaster, Kaffeemaschinen, Bügeleisen, Föne, elektrische Zahnbürsten, Mixer, Rasierer, Radios, Kameras, kleine Werkzeuge, Rauchmelder, Thermostate, Waagen etc.
  • Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (< 50 cm Kantenlänge): Handys, Smartphones, GPS-Geräte, Taschenrechner, Router, externe Festplatten, Tastaturen, Mäuse, alle Arten von Kabeln.
Beispiele für kleine Elektroaltgeräte und Kabel: Handy, Ladekabel, Computermaus, Kopfhörer.
Kleingeräte und Kabel sind ebenfalls Elektroschrott.
Beispiele für große Elektroaltgeräte: Ein alter Fernseher, ein Computer und eine Mikrowelle.
Großgeräte wie Fernseher oder Computer müssen fachgerecht entsorgt werden.

Entsorgungswege für Elektroschrott:

Für private Haushalte ist die Abgabe von Elektroschrott in der Regel kostenlos. Folgende Möglichkeiten gibt es:

  • Kommunale Sammelstellen (Wertstoffhof / Recyclinghof): Dies ist die wichtigste Anlaufstelle für alle Arten von Elektroaltgeräten. Hier gibt es spezielle Container oder Bereiche für die getrennte Erfassung.
  • Rücknahme durch den Handel (Geschäfte & Online):
    • Große Händler (mit > 400 m² Verkaufsfläche für Elektrogeräte) müssen beim Kauf eines neuen Geräts ein Altgerät der gleichen Geräteart kostenlos zurücknehmen (1:1-Rücknahme).
    • Kleine Altgeräte (keine äußere Kante länger als 25 cm, z.B. Handy, Toaster, Fön) müssen große Händler auch ohne Neukauf kostenlos zurücknehmen (0:1-Rücknahme), jedoch nur bis zu drei Geräte pro Geräteart.
    • Auch Lebensmittelhändler/Discounter (mit > 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten) müssen Kleingeräte (< 25 cm) auf Wunsch kostenlos zurücknehmen (0:1).
    • Online-Händler müssen ebenfalls kostenlose Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte in zumutbarer Entfernung anbieten (z.B. durch Kooperationen mit stationären Händlern oder Paketdienstleistern).
    Ein Kunde gibt ein altes Elektrokleingerät an einer Rücknahmestelle im Handel ab.
    Viele Händler sind zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet.
    Eine Person wirft eine alte Batterie in eine Sammelbox im Handel
    Auch Batterien müssen fachgerecht entsorgt werden, oft über Sammelboxen im Handel.
  • Kommunale Sammlungen (z.B. Sperrmüll): Einige Kommunen bieten separate Abholungen für Elektroschrott (insbesondere Großgeräte) an oder holen sie im Rahmen der Sperrmüllsammlung nach Anmeldung mit ab. Informieren Sie sich unbedingt über die lokalen Regelungen, da dies nicht überall der Fall ist!
  • Spezielle Sammelcontainer: Vereinzelt gibt es auch spezielle Depotcontainer für Elektrokleingeräte und/oder Leuchtmittel.

Wichtige Hinweise vor der Entsorgung:

  • Batterien & Akkus entfernen! Soweit möglich, müssen lose oder leicht entnehmbare Batterien und Akkus (insbesondere Lithium-Ionen-Akkus wegen Brandgefahr!) aus den Geräten entnommen werden. Diese gehören in die separate Batteriesammlung (Sammelboxen im Handel, Wertstoffhof). Nur fest verbaute Akkus dürfen im Gerät bleiben.
    Hände entnehmen vorsichtig einen Akku aus einem alten Elektrogerät.
    Entnehmbare Batterien/Akkus müssen vor der Abgabe entfernt werden!
  • Persönliche Daten löschen! Sie sind selbst dafür verantwortlich, alle persönlichen Daten von Datenträgern wie Handys, Computern, Laptops, Tablets oder externen Festplatten vor der Abgabe sicher und unwiederbringlich zu löschen. Nutzen Sie die Funktion "Auf Werkseinstellungen zurücksetzen" und bei Bedarf spezielle Datenvernichtungssoftware oder Methoden zur physischen Zerstörung der Datenträger (z.B. am Wertstoffhof nachfragen).
  • Glühbirnen / Halogenlampen entfernen: Wenn möglich, entfernen Sie klassische Glühbirnen oder Halogenlampen aus Leuchten. Diese gehören in den Restmüll.
  • Keine Beschädigung: Geben Sie Geräte möglichst unzerstört ab, um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern.
  • Lokale Infos nutzen: Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Stadt/Gemeinde oder Ihres lokalen Entsorgers über die genauen Annahmestellen, Termine und Bedingungen.

Der Recyclingprozess von Elektroschrott

1. Sammlung & Sortierung

Geräte werden nach Kategorien getrennt und auf Schadstoffe geprüft. Wiederverwendbare Geräte werden aussortiert.

2. Schadstoffentfrachtung

Gefährliche Stoffe wie Batterien, Kondensatoren oder quecksilberhaltige Bauteile werden fachgerecht entfernt.

3. Zerlegung & Aufbereitung

Geräte werden maschinell zerkleinert und in verschiedene Materialfraktionen (Metalle, Kunststoffe, etc.) getrennt.

4. Rohstoffrückgewinnung

Wertvolle Materialien werden zurückgewonnen und für neue Produkte verwendet. Nicht verwertbare Reste werden umweltgerecht entsorgt.

Wertvolle Rohstoffe in Elektrogeräten

Edelmetalle

  • Gold: In Leiterplatten, Kontakten (1 Tonne Handys enthält ca. 300g Gold)
  • Silber: In Lötverbindungen, Schaltern
  • Platin: In Festplatten, Sensoren

Seltene Erden & Metalle

  • Neodym: In Magneten von Festplatten
  • Indium: In Touchscreens, LCD-Displays
  • Tantal: In Kondensatoren

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Elektroschrott

Muss ich Akkus und Batterien immer entfernen?

Ja, unbedingt, soweit sie nicht fest verbaut sind! Gerade Lithium-Ionen-Akkus (in Handys, Laptops, Werkzeugen etc.) können bei Beschädigung Brände verursachen. Sie müssen aus den Geräten entfernt und bei speziellen Sammelstellen für Batterien/Akkus (Handel, Wertstoffhof) abgegeben werden. Normale, lose Batterien (z.B. AA, AAA) ebenfalls.

Was mache ich mit meinen Daten auf alten Handys oder Laptops?

Sie sind für die Löschung Ihrer Daten selbst verantwortlich! Setzen Sie das Gerät auf Werkseinstellungen zurück (Achtung: reicht oft nicht für eine sichere Löschung!). Entfernen Sie SIM- und Speicherkarten. Nutzen Sie für Computerfestplatten spezielle Löschprogramme (die Daten mehrfach überschreiben) oder informieren Sie sich über Möglichkeiten zur physischen Zerstörung (z.B. Schreddern durch zertifizierte Dienstleister oder manchmal auch am Wertstoffhof).

Warum dürfen Elektrokleingeräte nicht in den Gelben Sack/Tonne?

Auch wenn sie oft aus Kunststoff bestehen, sind sie keine Verpackungen. Sie enthalten zudem elektronische Bauteile, wertvolle Metalle und teils Schadstoffe, die in der Sortieranlage für Leichtverpackungen stören würden und einer speziellen Behandlung bedürfen.

Wohin mit Energiesparlampen, LEDs und Leuchtstoffröhren?

Diese gehören zur Kategorie "Lampen" des Elektroschrotts. Sie enthalten geringe Mengen Quecksilber (Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren) oder elektronische Bauteile (LEDs) und müssen daher getrennt gesammelt werden. Abgabemöglichkeiten sind Wertstoffhöfe, Schadstoffmobile oder Sammelboxen in einigen Geschäften. Sie dürfen niemals in den Restmüll oder Glascontainer!

Wie viel CO₂ kann durch E-Schrott-Recycling eingespart werden?

Pro Tonne recyceltem Elektroschrott können etwa 3,5 Tonnen CO₂-Äquivalente eingespart werden. Dies liegt vor allem daran, dass die Rückgewinnung von Metallen deutlich weniger Energie verbraucht als deren Neugewinnung aus Erzen. Zusätzlich werden durch fachgerechte Entsorgung klimaschädliche Gase (z.B. FCKW aus alten Kühlgeräten) vermieden.

Was passiert mit meinem alten Handy nach der Abgabe?

Zunächst wird geprüft, ob das Gerät noch funktionsfähig ist und ggf. wiederverwendet werden kann. Ist dies nicht der Fall, wird es zerlegt: Akku und Display werden separat behandelt, die Platine wird zerkleinert und wertvolle Metalle werden zurückgewonnen. Aus 1.000 Handys können etwa 250g Gold, 2,5kg Silber und verschiedene seltene Erden gewonnen werden.

Warum ist die Rückgabe von Elektroschrott so wichtig?

Die Rückgabe ist aus mehreren Gründen wichtig:

  • Ressourcenschonung durch Recycling wertvoller Rohstoffe
  • Vermeidung von Umweltbelastungen durch Schadstoffe
  • Reduzierung des Abbaus neuer Rohstoffe
  • Verringerung des CO₂-Ausstoßes
  • Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (ElektroG)

Kann ich defekte Elektrogeräte reparieren lassen?

Ja, in vielen Fällen ist eine Reparatur möglich und sinnvoll! Besuchen Sie ein Repair Café oder einen Reparaturbetrieb. Seit 2022 gibt es auch ein "Recht auf Reparatur" für bestimmte Elektrogeräte, das Hersteller verpflichtet, Ersatzteile und Reparaturanleitungen bereitzustellen.

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