Grünschnitt entsorgen — Kosten, Wege & Tipps

Gartenabfälle und Grünschnitt in der Biotonne

Schnellantwort: Kleine Mengen Grünschnitt (Laub, Rasenschnitt, kleine Äste) gehören in die Biotonne. Größere Mengen können Sie zum Wertstoffhof oder zur Grünannahmestelle bringen. Oft ist eine begrenzte Menge kostenlos. Die genauen Regelungen und Kosten unterscheiden sich je nach Kommune.

Ist das der richtige Artikel für Sie?

Dieser Artikel hilft Ihnen, wenn Sie Laub, Rasenschnitt, Heckenschnitt oder andere Gartenabfälle entsorgen möchten. Sie erfahren, wohin Grünschnitt gehört, was es kostet und welche Mengen erlaubt sind. Wenn Sie allgemein zur Biotonne informiert werden möchten, lesen Sie unseren Ratgeber zu Biomüll.

Wohin mit Grünschnitt?

Grünschnitt können Sie an mehreren Stellen abgeben. Die Wahl hängt von der Menge und den Regelungen Ihrer Kommune ab.

  • Biotonne: Für kleine Mengen (Rasenschnitt, Laub, kleine Äste bis ca. 5–10 cm Durchmesser). Die Biotonne wird regelmäßig abgeholt.
  • Wertstoffhof: Für größere Mengen. Viele Wertstoffhöfe nehmen Grünschnitt an – oft kostenlos bis zu einer bestimmten Menge. Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune.
  • Grünannahmestelle: Manche Kommunen haben eigene Stellen nur für Gartenabfälle. Oft günstiger oder kostenlos für Anwohner.
  • Eigenkompost: Wenn Sie einen Garten haben, können Sie Grünschnitt kompostieren. Das spart Entsorgungskosten und liefert Dünger.

Grünschnitt entsorgen — Kosten

Die Kosten für die Grünschnitt-Entsorgung sind regional sehr unterschiedlich. In vielen Kommunen ist eine begrenzte Menge pro Jahr kostenlos (z.B. 1–3 m³ oder mehrere Fahrten). Darüber hinaus fallen oft Gebühren an – z.B. pro Kubikmeter oder pro Fahrt. Die genauen Preise finden Sie auf der Webseite Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.

Bevor Sie beginnen: Schätzen Sie die Menge (Sack, Anhänger, Kubikmeter). Prüfen Sie, ob Sie einen Wohnsitznachweis brauchen. Manche Anlagen verlangen eine vorherige Anmeldung.

Häufige Fehler

Plastik in den Grünabfall: Plastiktüten, „kompostierbare“ Tüten aus dem Handel und andere Kunststoffe gehören nicht in die Biotonne oder zum Grünschnitt. Sie stören die Verwertung.

Grünschnitt illegal entsorgen: Grünschnitt in den Wald oder auf öffentliche Flächen zu werfen, ist verboten. Es kann zu Bußgeldern führen und die Natur schädigen.

Expertise & Vertrauen

Autor: Dr. Michael Hoffmann - Promovierter Umweltwissenschaftler & Experte für Abfallwirtschaft

Expertise: Abfalltrennung, Recycling, Biomüll, Umweltschutz

Zuletzt aktualisiert: 26. Februar 2026

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